Lucy Marx GmbH
1. Gegenstand, Geltung
1.1. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Lucy Marx GmbH, FN 374381k, Liebermannstr A01 501, 2345 Brunn am Gebirge (nachfolgend Lucy Marx genannt) und einem Auftraggeber für die Planung und Durchführung von digitalen-, sowie Mobile Marketing Kampagnen, sowie damit zusammenhängenden technischen Dienstleistungen. Sie betreffen insbesondere Beratung, Konzeptzion, Kreation, Projektmanagement, Programmierung, Reporting und Betrieb, sowie Media-Buchungen. Soweit keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, gelten sie sowohl für das vorliegende als auch für alle künftigen Geschäfte mit einem Auftraggeber.
1.2. Die Geschäftsbedingungen gelten als angenommen, wenn ein Vertrag mit Lucy Marx zustande kommt bzw. der Auftraggeber ein Angebot von Lucy Marx akzeptiert. Mit der Annahme des Angebots verzichtet er auf die Anwendung seiner eigenen Geschäftsbedingungen.
2. Digital- und Mobile-Marketing Leistungen
2.1. Leistungen im Bereich Digital- und Mobile Marketing umfassen beispielhaft
3. Vertragsabschluss
3.1. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Vereinbarung oder Bestätigung bzw. durch via E-Mail übermittelte Bestätigung eines Auftrages zustande. Mündliche oder fernmündliche Bestätigungen werden nicht als Wille zum Abschluss einer fernmündlichen Individualvereinbarung gedeutet.
3.2. Lucy Marx behält sich das Recht vor, Aufträge aus sachlich gerechtfertigten Gründen abzulehnen, wenn diese offensichtlich gegen geltendes Recht verstoßen oder deren Veröffentlichung für Lucy Marx unzumutbar ist. Die Ablehnung eines Werbeauftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
4. Entgelte
4.1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung von Lucy Marx veröffentlichten bzw. mitgeteilten Preise zuzüglich Umsatzsteuer. Lucy Marx behält sich das Recht auf Änderung der Preise vor.
4.2. Lucy Marx ist jedenfalls berechtigt, neben dem Entgelt für digitale- und Mobile Marketing Leistungen zusätzliche Kosten, wie Fremdleistungen (z.B. Übersetzungen, Zustellgebühren, Anschaffungen etc.), nach Bekanntgabe in Rechnung zu stellen.
5. Zahlungskonditionen, Zahlungsverzug
5.1. Die Verrechnung der digitalen- und Mobile Marketing Leistungen erfolgt nach Abnahme durch den Kunden, sofern nicht anders vereinbart. Der Betrieb eines Mobilen Services gilt als Abnahme. Die Verrechnung von SMS-Aufkommen und Gebühren für den Betrieb von SMS-Nummern erfolgt monatlich. Je nach Dauer einer Leistung kann auch für Hosting oder andere Infrastrukturleistungen eine monatliche Rechnungsstellung vereinbart werden. Alle Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Skontoabzug zur Bezahlung fällig.
5.2. Bei Verzug ist Lucy Marx berechtigt Mahnspesen und 10 % Verzugszinsen p.a. zu verrechnen. Der Auftraggeber ist ebenfalls verpflichtet Lucy Marx alle bei der Verfolgung der Ansprüche anlaufenden Kosten, aus welchem Titel auch immer, zu bezahlen. Eingehende Zahlungen werden zuerst auf Kosten, Zinsen und zuletzt auf die reinen Rechnungsbeträge angerechnet.
5.3. Bei Zahlungsverzug und/oder objektiv begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist Lucy Marx berechtigt, die weitere Ausführung einer laufenden Kampagne ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel bis zur Begleichung der geschuldeten Beträge zurückzustellen und für den restlichen Auftrag Vorauszahlung zu verlangen.
5.4. Zur Abrechnung von SMS-Diensten teilt Lucy Marx dem Auftraggeber monatlich die Höhe der auf ihn nach den Individualvereinbarungen entfallenden Service Fee gemeinsam mit der Abrechnung mit. Für in Österreich eingerichtete SMS-Dienste erfolgt die Abrechnung zum Ende des dem Leistungszeitraum folgenden Monats, für andere Länder zum Ende des auf den Leistungszeitraum zweitfolgenden Monats.
In dieser Abrechnung stellt Lucy Marx dem Auftraggeber die nach den jeweils geltenden Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen geschuldeten monatlichen Entgelte in Rechnung. Diese Entgelte und die bei Mehrwertnummern auszuschüttende Service Fee sind wie folgt gegeneinander aufzurechnen: Übersteigt die Service Fee die Entgelte, überweist Lucy Marx den positiven Saldo für in Österreich generierte Entgelte bis zum 15. des dem Leistungszeitraum zweitfolgenden Monats und für in anderen Ländern generierte Entgelte bis zum 15. des dem Leistungszeitraum drittfolgenden Monats auf ein vom Auftraggeber bei Abschluss des Auftrags bekannt gegebenes Konto. Übersteigen die geschuldeten Entgelte die Service Fee, so gelten für die Begleichung der Verbindlichkeiten des Auftraggebers die, in den allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten, Grundsätze. Lucy Marx ist erst zur Überweisung des positiven Saldos zwischen Service Fee und geschuldeten Entgelten verpflichtet, nachdem die auf die Service Fee entfallenden Zahlungen der Mobilfunkbetreiber bei Lucy Marx eingelangt sind.
6. Daten der Kunden
6.1. Einvernehmlich festgehalten wird, dass der Auftraggeber datenschutzrechtlicher Auftraggeber und Lucy Marx datenschutzrechtlicher Dienstleister iSd § 10 ff DSG 2000 hinsichtlich der personenbezogenen Daten der Kunden, insbesondere der verarbeiteten Stamm-, Inhalts- und Verkehrsdaten, ist. Lucy Marx ist dabei auch berechtigt, personenbezogene Daten der Kunden im Rahmen dieses Dienstleistungsverhältnisses für den Auftraggeber zu ermitteln.
6.2. Lucy Marx verpflichtet sich, Daten und Verarbeitungsergebnisse ausschließlich im Rahmen der Aufträge des Auftraggebers zu verwenden und ausschließlich dem Auftraggeber zurückzugeben oder nur nach dessen schriftlichem Auftrag zu übermitteln. Desgleichen bedarf eine Verwendung der überlassenen Daten für eigene Zwecke von Lucy Marx eines solchen schriftlichen Auftrages. Beeinsprucht ein Kunde seine Mobilfunkrechnung oder bezahlt den Rechnungsbetrag nicht, ermächtigt der Auftraggeber Lucy Marx hiermit, alle Stamm-, Inhalts- und Verkehrsdaten (insbesondere Log-Files) dieses Kunden an den die Rechnung ausstellenden Mobilfunkbetreiber für Zwecke des Inkassos zu übermitteln.
6.3. Lucy Marx erklärt rechtsverbindlich, dass alle mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen vor Aufnahme der Tätigkeit zur Wahrung des Datengeheimnisses im Sinne des § 15 DSG 2000 verpflichtet wurden. Insbesondere bleibt die Verschwiegenheitsverpflichtung der mit dem Datenverkehr beauftragten Personen auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit und Ausscheiden bei Lucy Marx aufrecht. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit ist auch für Daten von juristischen Personen und handelsrechtlichen Personengesellschaften einzuhalten.
7. Schutz des geistigen Eigentums
7.1. Die Urheber-, Verwertungs- und verwandten Schutzrechte sowie sonstigen Immaterialgüterrechte an von Lucy Marx, von Lucy Marx-Mitarbeitern und/oder von Lucy Marx beauftragten Dritten geschaffenen Werken, Datenbankwerken und Datenbanken sowie sonstigen immaterialgüterrechtlichen Schutz genießenden Arbeitsergebnissen verbleiben bei Lucy Marx und dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich in jenem Umfang genutzt werden, in dem die Befugnis dazu dem Vertragspartner von Lucy Marx schriftlich eingeräumt wurde. Vorbehaltlich der Einräumung dieser Rechte ist der Vertragspartner insbesondere nicht berechtigt, die von Lucy Marx, Lucy Marx-Mitarbeitern und/oder von Lucy Marx beauftragten Dritten geschaffenen Werke, Datenbankwerke und Datenbanken ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von Lucy Marx zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Lucy Marx haftet Dritten nicht für unberechtigte Verwertungshandlungen des Vertragspartners.
8. Vorzeitige Vertragsauflösung
8.1. Wird eine bereits in Arbeit befindliche Kampagne storniert, gilt das Vertragsverhältnis ohne Ersatzverpflichtung seitens Lucy Marx als aufgelöst. Die vorzeitige Vertragsauflösung entbindet den Auftraggeber nicht von der Bezahlung der bereits erfolgten Arbeiten und/oder erbrachten Leistungen.
9. Rechte Gewährleistung
9.1. Der Auftraggeber gewährleistet und sichert zu, dass er alle zur Umsetzung der beauftragten digitalen- und Mobile Marketing Leistungen erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt Lucy Marx von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können.
9.2. Der Auftraggeber versichert, dass die für die digitalen- und Mobile Marketing Leistungen bereit gestellten Inhalte keine gegen das öffentliche Interesse verstoßende Inhalte, insbesondere pornographischer, nationalsozialistischer, rassischer oder anderer diskriminierender Art enthalten.
9.3. Der Auftraggeber überträgt Lucy Marx sämtliche für die Nutzung innerhalb der beauftragten digitalen- und Mobile Marketing Leistungen erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs- und Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrages notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte gelten in allen Fällen örtlich unbegrenzt und berechtigen zur Nutzung und Umsetzung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen digitaler Medien.
10. Gewährleistung durch Lucy Marx
10.1. Lucy Marx gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende bestmögliche Umsetzung der digitalen- und Mobile Marketing Leistungen. Dem Auftraggeber ist es bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, eine von Fehlern vollkommen freie Lösung zu erstellen und diese zu nutzen. Ein Fehler in der Umsetzung der Mobile Marketing Leistung liegt insbesondere nicht vor, wenn dieser hervorgerufen wird durch:
10.2. Sofern ein Fehler Lucy Marx zuzurechnen ist, hat der Auftraggeber bei ungenügender Qualität der digitalen- und Mobile Marketing Leistungen Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzleistung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Leistungen beeinträchtigt wurde. Sind etwaige Mängel der Leistungen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Leistung keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Leistungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Einsatz der nächstfolgenden Leistung Lucy Marx auf den Fehler hinweist.
10.3. Für den Fall eines Sach- oder Vermögensschaden eines Auftraggebers haftet Lucy Marx nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ihr zurechenbarer Personen. Die Haftung ist begrenzt mit dem jeweiligen Auftragswert. Eine Haftung für einen darüber hinausgehenden Schaden wird ausdrücklich ausgeschlossen. In keinem Fall besteht ein Anspruch auf entgangenen Gewinn.
10.4. Die digitalen- und Mobile Marketing Leistungen stehen dem Auftraggeber grundsätzlich 24 Stunden pro Tag zur Verfügung, ausgenommen während notwendiger Wartungszeiten und soweit die Auslastung, die Verkehrslage und der Betriebszustand der für die Abwicklung der Leistungen in Anspruch genommenen nationalen oder internationalen IT- und Telekommunikationseinrichtungen dies zulassen. Die Verfügbarkeit der über die von Lucy Marx bereitgestellten Systeme abgewickelten Leistungen richtet sich nach der Verfügbarkeit von durch Dritte bereitgestellten Übertragungswegen und Vermittlungssystemen. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass speziell die Mobilfunkbetreiber berechtigt sind, ihre Leistungen im Interesse der Verfügbarkeit und der Funktionsfähigkeit ihrer Telekommunikationseinrichtungen nach vorheriger Ankündigung zu ändern. Dies gilt auch für Änderungen der dem Auftraggeber zugewiesenen Dienstenummern. Dadurch hervorgerufene Störungen und Beeinträchtigungen der Leistungen des Auftraggebers stellen keinen Leistungsmangel dar.
10.5. Die Erbringung von Leistungen durch Lucy Marx kann durch unvorhersehbare oder außergewöhnliche Umstände sowie durch notwendige technische Maßnahmen oder zur Vermeidung von Störungen vorübergehend unterbrochen oder beeinträchtigt werden. Solche Störungen und Beeinträchtigungen werden von Lucy Marx ehestmöglich beseitigt und stellen keinen Leistungsmangel dar. Dies gilt auch für Störungen und Beeinträchtigungen, die durch Dritte (z.B. Mobilfunkbetreiber) hervorgerufen wurden. Lucy Marx haftet nicht für Störungen der Übertragungsqualität, die durch atmosphärische, geographische, bauliche oder andere nicht von Lucy Marx zu vertretende Gegebenheiten hervorgerufen werden.
10.6. Solange ein Fall höherer Gewalt vorliegt, sind die Vertragsparteien von der Erfüllung ihrer wechselseitigen Leistungspflichten befreit. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten für die Zwecke dieses Vertrages insbesondere behördliche Anordnungen, Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Unternehmen, deren sich Lucy Marx zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient, der Ausfall von Transportmitteln oder Energie, das unvorhersehbare Ausbleiben von Lieferungen durch Lieferanten, soweit diese von Lucy Marx sorgfältig ausgewählt wurden, sowie andere der Einflussnahme von Lucy Marx entzogene Ereignisse wie bewaffnete Auseinandersetzungen, Naturkatastrophen und Terroranschläge, die Lucy Marx die Erfüllung der sie treffenden vertraglichen Pflichten unmöglich oder unzumutbar machen. Umstände, die die Erfüllung der den Auftraggeber treffenden Pflichten lediglich erschweren, verteuern oder verzögern, gelten nicht als Ereignis höherer Gewalt im Sinne dieses Punktes.
10.7. Der Eintritt eines Ereignisses höherer Gewalt führt in jenen Fällen nicht zum Wegfall der den Auftraggeber treffenden Pflichten, in denen dieser bereits vor dem Eintritt dieses Ereignisses mit der Erfüllung seiner Pflichten in Verzug geraten ist, oder den ihn beim Eintritt eines Ereignisses höherer Gewalt treffenden Informationspflichten über dessen Beschaffenheit und voraussichtliche Dauer nicht unverzüglich nachgekommen ist.
11. Recht, Gerichtsstand und Gültigkeit
11.1. Insoweit die Geschäftsbedingungen keine abweichenden Regeln enthalten, gelten für das Vertragsverhältnis die Vorschriften über den Werkvertrag (§§ 1165 ff ABGB)
11.2. Ist eine getroffene Regelung unwirksam, so tritt an deren Stelle eine solche, welche die Parteien vereinbart hätten, um das gleiche wirtschaftliche Ergebnis zu erzielen.
11.3. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen treten am 1. Februar 2012 in Kraft und ersetzen alle früheren Fassungen.
11.4. Diese AGB unterliegen österreichischem Recht und sind nach diesem Recht auszulegen. Die Vertragsparteien schließen die Anwendung der Bestimmungen des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts einvernehmlich aus.
11.5. Für Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien bzw. deren Rechtsnachfolgern, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ergeben, einschließlich aller Fragen betreffend das Bestehen, die Gültigkeit oder die Beendigung dieser Verträge und Vereinbarungen, ist das in Wiener Neustadt sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.
Lucy Marx AGB´s (pdf)