• german
  • english
 Add-on   App   Bluetooth   Couponing   Events   Gewinnspiel   Grußkarte   Gutschein   Interaktion   LIVE   Marketing   MMS   Mobile   Netzwerk   Service   SMS   Tagging   Ticketing   Trend   Voicecall   Voting   Web 
Dimoco

AGB

Lucy Marx ist eine Marke der DIMOCO – Direct Mobile Communications GmbH.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
DIMOCO Direct Mobile Communications GmbH

1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

1.1.1 Die DIMOCO Direct Mobile Communications GmbH (FN 199901y), Liebermannstr A01 405, 2345 Brunn am Gebirge ("DIMOCO"), verfügt über direkten oder indirekten, dh durch einen Verbindungsnetzbetreiber ("Carrier") vermittelten, Zugang zu Messaging Gateways ("MGs"), Voice/Video Gateways ("VGs") und Payment Gateways ("PGs") von Mobilfunkbetreibern in Österreich und anderen Ländern, die auf der Homepage von DIMOCO (www.dimoco.at) ersichtlich sind ("Mobilfunkbetreiber"), und stellt professionellen Diensteanbietern ("Diensteanbieter") im Sinne des ("iSd") § 1 Abs 2 Konsumentenschutzgesetz ("KSchG") diesen Zugang für Übermittlung/Empfang von Short Messaging Services ("SMS") und Multimedia Messaging Services ("MMS"), auch für die Erbringung von Informations- und Mehrwertdiensten, an/durch Geschäfts- und Endkunden ("Kunden") zu nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung

1.1.2 Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung eines Zugangs zu dem von DIMOCO betriebenen SMS/MMS-Center ("SMSC") sowie zu den DIMOCO zur Verfügung stehenden Voice/Video- und Payment-Plattformen ("VP" und "PP") zum Zweck der Übermittlung und zum Empfang von SMS/MMS zwischen dem Diensteanbieter und den an die Netze der Mobilfunkbetreiber angeschlossenen Kunden einschließlich der Erbringung anderer in Pkt 1.1 genannter Dienste.

 

1.1.3 DIMOCO schließt Verträge nur zu ihren eigenen Bedingungen. Davon abweichende AGB des Diensteanbieters gelten nur, sofern DIMOCO diesen im Voraus ausdrücklich und schriftlich zustimmt.

2. Vertragsschluss

2.1.1 Die Begründung eines Vertragsverhältnisses zwischen den Vertragsparteien erfolgt auf Grund eines Angebotes des Diensteanbieters unter Verwendung des hiefür vorgesehenen Dienstantrages oder anderer von DIMOCO vorgesehener (auch elektronischer) Antragsformulare und der Annahme durch DIMOCO im Wege der Bereitstellung des Zuganges zu den MGs, VGs und/oder PGs der Mobilfunkbetreiber und/oder Applikationen.

2.1.2 Nimmt DIMOCO das Angebot des Diensteanbieters an, kommt ein Anbindungsvertrag über die Erbringung von Messaging-Diensten ("AV-M") zustande. Beabsichtigen die Vertragsparteien (auch) die Erbringung von Payment-Diensten ("P-Diensten") schließen sie einen Anbindungsvertrag über die Erbringung von Payment-Diensten ("AV-P"), der im Zeitpunkt seines Inkrafttretens an die Stelle eines allenfalls bereits in Geltung stehenden AV-M tritt.

2.1.3 Die Nutzung des Zuganges von DIMOCO zu den MGs von Mobilfunkbetreibern für die Ankündigung und/oder Erbringung von Diensten durch den Diensteanbieter setzt voraus, dass der Diensteanbieter für jeden in Aussicht genommenen Dienst das von DIMOCO zur Verfügung gestellte Formular "Diensteantrag/Diensteänderung" vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllt sowie DIMOCO von beabsichtigten Diensteänderungen durch Vorlage aktualisierter Formulare umgehend in Kenntnis setzt. Unvollständige oder unrichtige Angaben des Diensteanbieters bei der Beantragung oder Änderung von Diensten stellen einen wichtigen Grund iSd Pktes 6.2 dar und berechtigen DIMOCO, mit sofortiger Wirkung ihre Leistungen ("Leistungen") ohne Ankündigung einzustellen und den AV aufzulösen.

2.2 DIMOCO wird an der Begründung eines Vertragsverhältnisses iSd Punktes

2.1.1 interessierten Diensteanbietern ("Interessenten") mittels eines auf der Homepage von DIMOCO eingerichteten Download-Bereiches vorläufigen elektronischen Zugang zu dem AV-M und/oder AV-P (gemeinsam "AV") einschließlich deren Anhängen (siehe Pkt 3.1) gewähren. DIMOCO behält sich das Recht vor, Interessenten bei rechtsmissbräuchlicher Inanspruchnahme dieses Zuganges vom Download-Bereich auszuschließen.

2.3 Der Dienstanbieter erklärt, sein Angebot iSd Pktes 2.1.1 nach Durchsicht und in Kenntnis der AV einschließlich deren Anhänge abzugeben. Dies gilt unabhängig von der von den Vertragsparteien gewählten Verhandlungssprache gleichermaßen für deutsch- und englischsprachige Bestandteile der AV. DIMOCO ist nicht verpflichtet, dem Diensteanbieter Übersetzungen solcher Bestandteile zur Verfügung zu stellen.
The service provider ("SP") hereby declares to have thoroughly reviewed the contents of the Connection Agreement for Messaging Services ("CA-M") and/or the Connection Agreement for Payment Services ("CA-P") respectively (together "CA") including each and every attachment thereto prior to entering into a contractual relationship with DIMOCO. This provision equally applies to German language and English language parts of the CA irrespective of the language used by the parties in the negotiations preceding the conclusion of the CA. DIMOCO is under no obligation to provide the SP with translations of such parts drafted in a language different from the language of negotiations.

2.4 Mit Annahme des Angebotes durch DIMOCO erhält der Diensteanbieter eine Bestätigung mit seinen Login-Daten und seinem Login-Code, die es ihm ermöglichen, die von DIMOCO bereitgestellten Leistungen abzurufen. Die Login-Daten und der Login-Code sind einmalig und identifizieren den Diensteanbieter eindeutig gegenüber DIMOCO.

2.5 "Angebote" von DIMOCO, zu denen auch vor Vertragsschluss an Dienstanbieter übermittelte Vertragsentwürfe zählen, werden ohne obligo gestellt und sind folglich stets als bloße Einladungen zur Anbotsstellung durch den Diensteanbieter zu verstehen.

3. Leistungsumfang

3.1 DIMOCO erbringt alle gegenwärtigen und zukünftigen Leistungen ("Leistungen") gemäß den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, diesen AGB, den AV einschließlich deren Anhängen (Zusatz "Länderspezifische Regelungen Messaging" ["ZLR-M"] und Zusatz "Länderspezifische Regelungen Payment" ["ZLR-P"] einschließlich der darin angeführten Verhaltenskodices ["Codes of Conduct", "CoC"], technische Anbindungsspezifikationen sowie Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen) und allfälligen schriftlichen Individualvereinbarungen ("Individualvereinbarungen"). Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB einerseits und den AV einschließlich der ZLR (ZLR-M und/oder ZLR-P; gemeinsam "ZLR") und Individualvereinbarungen andererseits, gehen die AV einschließlich der ZLR Individualvereinbarungen und diesen AGB vor. Individualvereinbarungen gehen diesen AGB vor.

3.2 Die den AV beigeschlossenen Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen sind für die Diensteanbieter in ihrer jeweils geltenden Fassung verbindlich, liegen am Sitz von DIMOCO zur Einsicht bereit und werden von DIMOCO auf Anfrage des Diensteanbieters in elektronischer Form versandt.

3.3 Die Leistungen stehen dem Diensteanbieter grundsätzlich 24 Stunden pro Tag zur Verfügung, ausgenommen während notwendiger Wartungszeiten und soweit die Auslastung, die Verkehrslage und der Betriebszustand der für die Abwicklung der Leistungen in Anspruch genommenen nationalen oder internationalen Telekommunikationseinrichtungen, insbesondere der MGs, VGs und PGs der Mobilfunkbetreiber, dies zulassen. Die Verfügbarkeit der über die von DIMOCO bereitgestellten Zugänge zu den Schnittstellen abgewickelten Leistungen richtet sich nach der Verfügbarkeit von Übertragungswegen und Vermittlungswegen des Mobilfunkbetreibers und/oder von Dritten bereitgestellten Übertragungswegen und Vermittlungssystemen. Der Diensteanbieter nimmt zur Kenntnis, dass die Mobilfunkbetreiber berechtigt sind, ihre Leistungen im Interesse der Verfügbarkeit und der Funktionsfähigkeit ihrer Telekommunikationseinrichtungen nach vorheriger Ankündigung zu ändern. Dies gilt auch für Änderungen der dem Diensteanbieter zugewiesenen Dienstenummern. Dadurch hervorgerufene Störungen und Beeinträchtigungen der Leistungen des Dienstanbieters stellen keinen Leistungsmangel dar.

3.4 DIMOCO ist berechtigt, die Leistungen und die den Leistungen zu Grunde liegenden technischen Parameter unter Einhaltung einer dreitägigen Ankündigungsfrist zu ändern, soweit dadurch dem Diensteanbieter keine über das zumutbare Maß hinausgehenden Belastungen entstehen.

3.5 Die Erbringung von Leistungen durch DIMOCO kann durch unvorhersehbare oder außergewöhnliche Umstände sowie durch notwendige technische Maßnahmen oder zur Vermeidung von Störungen vorübergehend unterbrochen oder beeinträchtigt werden. Solche Störungen und Beeinträchtigungen werden von DIMOCO ehestmöglich beseitigt und stellen keinen Leistungsmangel dar. Dies gilt auch für Störungen und Beeinträchtigungen, die durch Dritte (zB Mobilfunkbetreiber) hervorgerufen wurden. DIMOCO haftet nicht für Störungen der Übertragungsqualität, die durch atmosphärische, geographische, bauliche oder andere nicht von DIMOCO zu vertretende Gegebenheiten hervorgerufen werden.

3.6 Solange ein Fall höherer Gewalt vorliegt, sind die Vertragsparteien von der Erfüllung ihrer wechselseitigen Leistungspflichten befreit. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten für die Zwecke dieses Vertrages insbesondere behördliche Anordnungen, Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Unternehmen, deren sich DIMOCO zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient, der Ausfall von Transportmitteln oder Energie, das unvorhersehbare Ausbleiben von Lieferungen durch Lieferanten, soweit diese von DIMOCO sorgfältig ausgewählt wurden, sowie andere der Einflussnahme von DIMOCO entzogene Ereignisse wie bewaffnete Auseinandersetzungen, Naturkatastrophen und Terroranschläge, die DIMOCO die Erfüllung der sie treffenden vertraglichen Pflichten unmöglich oder unzumutbar machen.

3.6.2 Umstände, die die Erfüllung der den Diensteanbieter treffenden Pflichten lediglich erschweren, verteuern oder verzögern, gelten nicht als Ereignis höherer Gewalt iS dieses Punktes.

3.6.3 Der Eintritt eines Ereignisses höherer Gewalt führt in jenen Fällen nicht zum Wegfall der den Diensteanbieter treffenden Pflichten, in denen dieser bereits vor dem Eintritt dieses Ereignisses mit der Erfüllung seiner Pflichten in Verzug geraten ist oder den ihn beim Eintritt eines Ereignisses höherer Gewalt treffenden Informationspflichten über dessen Beschaffenheit und voraussichtliche Dauer nicht unverzüglich nachgekommen ist.

3.7.1 Soweit dies bei der Erbringung von Diensten über Mehrwertrufnummern, Short Codes und andere Dienstenummern erforderlich ist, wird DIMOCO für den Sende- und Empfangsvorgang beim jeweiligen Mobilfunkbetreiber eine eigene Rufnummer einrichten. Die Kosten der Nummerneinrichtung beim Mobilfunkbetreiber und die monatliche Grundgebühr trägt der Diensteanbieter.

3.7.2 Falls eine DIMOCO von einem Mobilfunkbetreiber zugewiesene Rufnummer aus vom Diensteanbieter zu vertretenden Gründen aufgehoben werden sollte, verpflichtet sich der Diensteanbieter, DIMOCO hinsichtlich aller damit verbundenen Nachteile schad- und klaglos zu stellen.

3.8 Der Diensteanbieter ist verpflichtet, für die Beantwortung sämtlicher Fragen der Kunden zu den vom Diensteanbieter angekündigten oder geleisteten Diensten eine von DIMOCO eingerichtete und den Vorgaben der Mobilfunkbetreiber entsprechende Kundenhotline zu nützen, sofern er über keine eigene Kundenhotline verfügt, die den Vorgaben der Mobilfunkbetreiber entspricht. Der Diensteanbieter verpflichtet sich, für die Nutzung dieser Kundenhotline monatlich eine Service-Gebühr an DIMOCO zu entrichten, deren Höhe sich nach den jeweils gültigen Entgeltbestimmungen richtet.

3.9 DIMOCO wird den Diensteanbieter von allfälligen Änderungen und Erweiterungen zugewiesener Rufnummernbereiche in Kenntnis setzen. Nach Beendigung der vertraglichen Beziehungen zum Diensteanbieter steht es DIMOCO und/oder dem jeweiligen Mobilfunkbetreibern frei, die dem Diensteanbieter zugewiesenen Dienstenummern für eigene Zwecke zu nutzen oder an Dritte weiterzugeben.

3.10 DIMOCO ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Leistungsverpflichtungen Dritter zu bedienen.

4. Pflichten des Diensteanbieters

4.1.1 Der Diensteanbieter verpflichtet sich, das von DIMOCO betriebenen SMSC und die sonstigen von DIMOCO bereitgestellten Leistungen ausschließlich gemäß diesen AGB, den Bestimmungen der AV, den ZLR und der Individualvereinbarungen zu nützen. Dabei hat der Diensteanbieter auch die DIMOCO im Verhältnis zum jeweiligen Mobilfunkbetreiber treffenden Pflichten einzuhalten, soweit auf diese in diesen AGB, den AV, den ZLR oder Individualvereinbarungen Bezug genommen wird.

4.1.2 Der Diensteanbieter bietet die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte in gleichbleibender professioneller Qualität an und verpflichtet sich, diese Inhalte fortlaufend auf ihre Aktualität zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren.

4.1.3 Der Diensteanbieter verpflichtet sich, DIMOCO spätestens vier Wochen vor der Ankündigung oder Erbringung eines neuen Dienstes über dessen Inhalt und Übereinstimmung mit den Vorgaben der Mobilfunkbetreiber zu informieren. Diese Frist hat der Diensteanbieter auch bei Änderungen bereits bestehender Dienste zu beachten. DIMOCO behält sich das Recht vor, die Erbringung der Leistungen in Bezug auf Dienste abzulehnen, deren Ankündigung, Erbringung oder Änderung berechtigte Interessen von DIMOCO entgegenstehen.

4.2 Der Diensteanbieter ist verpflichtet, sich im geschäftlichen Verkehr aller Handlungen zu enthalten, die sich nachteilig auf den wirtschaftlichen Ruf und/oder die Kreditwürdigkeit von DIMOCO oder deren Vertragspartner auswirken oder auswirken könnten. Dem Diensteanbieter ist es insbesondere untersagt,

  • SMS/MMS zu anderen als zu Werbe- und Informationszwecken und/oder (bei Abschluss des AV-P) zum Zweck der Erbringung des jeweiligen Mehrwertdienstes, zu versenden;
  • SMS/MMS an Mobilfunkendgeräte zu senden, deren Inhaber der Übermittlung im Voraus nicht ausdrücklich und nachweislich zugestimmt haben;
  • Handlungen zu setzen, die einen Kunden dazu bewegen oder bewegen könnten, den zwischen ihm und dem jeweiligen Mobilfunkbetreiber geschlossenen Vertrag aufzulösen;
  • über Mehrwertrufnummern (zB 08XX, 09XX, 05XX, etc) oder über sogenannte Short Codes (zB 9XX, 8XX, 6XX, etc) an Geschäfts- oder Endkunden versandte SMS/MMS über einen anderen als den von DIMOCO zugewiesenen SMS/MMS-Zugang zu übermitteln ("sortenreiner SMS/MMS-Versand");
  • firmen-, marken-, urheber- und/oder wettbewerbsrechtlich geschützte Kennzeichen von Mobilfunkbetreibern, DIMOCO oder weiteren Vertragspartnern von DIMOCO ohne vorherige schriftliche Zustimmung seitens DIMOCO und des betroffenen Kennzeicheninhabers zu verwenden;
  • Endkunden aufzufordern, MO-SMS/MMS (vgl Pkt 2.1) an andere Endkunden zu versenden;
  • die Möglichkeit des Kunden, die Inanspruchnahme der vom Diensteanbieter angebotenen Dienste jederzeit per SMS (zB durch das Keyword "stop") zu beenden, einzuschränken oder auszuschließen.

 

4.3 Der Diensteanbieter darf über die von DIMOCO zur Verfügung gestellten MGs und/oder Applikationen keine gesetzlich verbotenen Inhalte verbreiten oder verbreiten lassen. Dazu zählen in Österreich insbesondere Inhalte, die gegen das Strafgesetzbuch ("StGB"), das Pornographiegesetz ("PornoG"), das Verbotsgesetz ("VerbotsG"), das Gleichbehandlungsgesetz ("GlBG"), das Datenschutzgesetz ("DSG"), das Telekommunikationsgesetz ("TKG") einschließlich der Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung ("KEMV"), das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ("UWG"), das Konsumentenschutzgesetz ("KSchG"), das E-Commerce-Gesetz ("ECG") oder das Glücksspielgesetz ("GSpG") (jeweils abrufbar unter www.ris.bka.gv.at) verstoßen, sowie Inhalte, deren Verbreitung geeignet ist, die öffentliche Ordnung oder Sicherheit sowie die sittliche oder gesundheitliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu gefährden. Darüber hinaus hat der Diensteanbieter die auf der Homepage von DIMOCO abrufbaren CoC einzuhalten.

4.4 Der Diensteanbieter ist weiters verpflichtet, sich im Vorfeld der Entfaltung geschäftlicher Aktivitäten in Zielnetzen außerhalb Österreichs mit den einschlägigen Vorschriften und CoC vertraut zu machen und deren Einhaltung sowohl gegenüber Vertragspartnern von DIMOCO als auch Kunden in diesen Netzen sicherzustellen.

4.5 Der Diensteanbieter ist verpflichtet, DIMOCO die im Voraus ausdrücklich schriftlich erteilte Zustimmung des SMS/MMS-Empfängers (insbesondere durch SMS/MMS-MO) nach Aufforderung durch DIMOCO umgehend nachzuweisen. Sollte ein Kunde den Diensteanbieter davon in Kenntnis setzen, dass er den Empfang weiterer SMS/MMS ablehnt (zB durch Senden des Keyword "stop"), hat der Diensteanbieter die Übermittlung weiterer SMS/MMS an den Kunden zu unterlassen, eine Sperrliste anzulegen und diese entsprechend den Anliegen der Kunden zu verwalten.

4.6 DIMOCO ist berechtigt, gegen die Vorgaben der Pkte 4.2 bis 4.4 verstoßende Inhalte nach vorheriger Benachrichtigung des Diensteanbieters zu löschen. Bei begründetem Verdacht der Verwirklichung eines Straf- und/oder Verwaltungsstraftatbestandes darf DIMOCO Daten des Diensteanbieters auch ohne dessen vorherige Benachrichtigung löschen.

4.7.1 Der Diensteanbieter verpflichtet sich, bei der Nutzung der von DIMOCO bereitgestellten Leistungen die Persönlichkeitsrechte und gewerblichen Schutzrechte Dritter zu wahren. Der Diensteanbieter hat Rechtsstreitigkeiten, die sich aus der Geltendmachung von Rechtsverletzungen durch Dritte ergeben, auf eigene Kosten zu führen und DIMOCO hinsichtlich aller damit einhergehenden Nachteile schad- und klaglos zu halten.

4.7.2 Der Diensteanbieter wird DIMOCO und den Mobilfunkbetreibern nach Aufforderung umgehend alle Informationen über Werbemaßnahmen zur Verfügung zu stellen, die erforderlich sind, um die Einhaltung firmen-, marken-, urheber- und/oder wettbewerbsrechtlicher Vorschriften durch den Diensteanbieter zu überprüfen.

4.8 Der Diensteanbieter hat sicherzustellen, dass im Rahmen von Marketing-Maßnahmen und der sonstigen Darstellung seiner Dienste deutlich gemacht wird, dass der jeweilige Mobilfunkbetreiber und DIMOCO nur für die technische Versendung der SMS/MMS und Payment-Abwicklung Leistungserbringer sind.

4.9 Der Diensteanbieter ist verpflichtet, den Login-Code geheim zu halten. Der Diensteanbieter haftet DIMOCO für durch Verletzungen dieser Geheimhaltungspflicht hervorgerufene Schäden.

4.9.2 Der Diensteanbieter hat für die Einrichtung eines dem Stand der Technik entsprechenden Sicherheitssystems, das Vertragsverletzungen und strafbare Handlungen durch Personen in der Sphäre des Diensteanbieters soweit als möglich ausschließt, und dessen laufende Aktualisierung Sorge zu tragen.

4.10 Der Diensteanbieter hat DIMOCO jede Änderung seiner Anschrift, seiner Firma, seines Geschäftssitzes, seiner Rechnungsanschrift sowie seiner Rechtsform unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

4.11.1 Der Diensteanbieter ist verpflichtet, Störungen unverzüglich der in den AV näher bezeichneten Störungsstelle von DIMOCO anzuzeigen und DIMOCO auf Verlangen zur Störungsbehebung Zutritt zu seinen Räumlichkeiten und Systemen zu ermöglichen. DIMOCO oder ihre Erfüllungsgehilfen werden die Störung im Rahmen ihrer technischen und betrieblichen Möglichkeiten ohne schuldhafte Verzögerung beseitigen.

4.11.2 Der Diensteanbieter wird ausschließlich Systeme und Telekommunikationseinrichtungen verwenden, die den einschlägigen Vorschriften entsprechen und gewährleistet die Einhaltung der technischen Spezifikationen und anderer Vorgaben von DIMOCO oder der Mobilfunkbetreiber. Darüber hinaus leistet der Diensteanbieter für die Erbringung seiner Dienste im Einklang mit allgemein anerkannten Standards der Telekommunikationsbranche sowie für die laufende Aktualisierung seiner Dienste Gewähr. Auf Grund von Änderungen der Systeme, Telekommunikationseinrichtungen und Mobilfunknetze von DIMOCO oder der Mobilfunkbetreiber erforderliche Anpassungen der dem Diensteanbieter zur Verfügung gestellten Applikationen gehen zu Lasten des Dienstanbieters.

4.11.3 Der Diensteanbieter verpflichtet sich, keine Dienste anzubieten oder zu erbringen, die geeignet sind, die Sicherheit und Stabilität der von DIMOCO und den Mobilfunkbetreibern zur Verfügung gestellten Telekommunikationseinrichtungen oder Mobilfunknetze zu beeinträchtigen. Sollten die vom Diensteanbieter verwendeten Systeme Störungen der Telekommunikationseinrichtungen oder Mobilfunknetze von DIMOCO oder der Mobilfunkbetreiber hervorrufen, wird DIMOCO den Diensteanbieter ehestmöglich verständigen. Behebt der Diensteanbieter solche Störungen nicht innerhalb von drei Werktagen nach Verständigung durch DIMOCO, stellt dies einen wichtigen Grund iSd Pktes 6.2 dar, der DIMOCO berechtigt, mit sofortiger Wirkung die Leistungen einzustellen und die AV aufzulösen. Der Diensteanbieter wird DIMOCO hinsichtlich aller Ansprüche im Zusammenhang mit der vorzeitigen Auflösung der AV einschließlich der Ansprüche Dritter schad- und klaglos stellen.

4.11.4 Schließlich wird der Diensteanbieter durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass die Leistungen sowie die Telekommunikationseinrichtungen und/oder das Netz des jeweiligen Mobilfunkbetreibers nicht missbräuchlich genutzt werden. Der Diensteanbieter verpflichtet sich insbesondere, wirksame Maßnahmen zur Verhinderung unerlaubter Eingriffe in fremde Systeme und zur Verbreitung von Computerviren zu ergreifen.

4.11.5 Der Diensteanbieter verpflichtet sich, DIMOCO alle für die Erfüllung der DIMOCO gegenüber den Mobilfunkbetreibern treffenden Informationspflichten erforderlichen Daten nach Aufforderung innerhalb von zwei Werktagen zur Verfügung zu stellen.

4.11.6 Der Diensteanbieter nimmt zur Kenntnis, dass die Mobilfunkbetreiber zur Überprüfung seiner Eignung zur Einhaltung ihrer Vorgaben berechtigt sind. Gesetzt den Fall, dass der Diensteanbieter den Anforderungen der Mobilfunkbetreiber nicht unverzüglich Rechnung trägt, ist DIMOCO berechtigt, mit sofortiger Wirkung die Leistungen einzustellen und die AV aufzulösen. Der Diensteanbieter wird DIMOCO hinsichtlich aller Nachteile schad- und klaglos stellen, die DIMOCO infolge der ungenügenden Umsetzung der Vorgaben der Mobilfunkbetreiber durch den Diensteanbieter entstehen.

4.12 Der Diensteanbieter haftet gegenüber DIMOCO für die Einhaltung der Punkte

4.1 bis 4.11 durch seine Kunden.

4.13.1 Die Vertragsparteien halten fest, dass den Diensteanbieter die alleinige Verantwortung für die Beantwortung von Kundenfragen/-beschwerden zu den vom Diensteanbieter angekündigten und/oder erbrachten Diensten trifft. Der Diensteanbieter ist verpflichtet, solche Kundenanfragen/-beschwerden binnen 48 Stunden zu beantworten. Auf Anfrage hat der Diensteanbieter DIMOCO, den Mobilfunkbetreibern und/oder den betroffenen Mobilfunkkunden sämtliche angeforderten Informationen, insbesondere Log-Files von Diensteanmeldungen der Mobilfunkkunden, wahrheitsgemäß und vollständig innerhalb von zwei Werktagen zur Verfügung zu stellen. Erweisen sich Kundenbeschwerden als berechtigt, hat der Diensteanbieter umgehend das beanstandete Verhalten einzustellen und den geschuldeten Zustand (wieder)herzustellen sowie die betroffenen Kunden hinsichtlich aller diesen durch Abweichungen von der geschuldeten Diensteankündigung oder -erbringung entstandenen Nachteile schad- und klaglos zu stellen. DIMOCO ist jedenfalls berechtigt, dem Dienstanbieter für bei DIMOCO einlangende Kundenanfragen/-beschwerden pauschalierte Bearbeitungsgebühren in Rechnung zu stellen.

4.13.2 Der Diensteanbieter wird DIMOCO bei der Bearbeitung von Kundenanfragen/-beschwerden und der Durchsetzung an die Mobilfunkbetreiber abgetretener Forderungen unterstützen und DIMOCO und/oder den Mobilfunkbetreibern sämtliche zu diesen Zwecken angeforderten Informationen unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig zur Verfügung stellen.

4.14 Der Diensteanbieter hält DIMOCO auch in Bezug auf (Schadenersatz-)Ansprüche Dritter (einschließlich pauschalierter Schadenersatzansprüche und Bearbeitungsgebühren der Mobilfunkbetreiber) und öffentlich-rechtliche Strafen auf Grund der Verletzung einer Verpflichtung aus diesen AGB, den AV, den ZLR oder Individualvereinbarungen (einschließlich der Verletzung von Informationspflichten gegenüber Kunden oder anderweitig vom Diensteanbieter zu vertretender Umstände) unabhängig davon schad- und klaglos, ob diesen Ansprüchen oder Strafen Verstöße des Diensteanbieters oder der Kunden oder andere Handlungen/Unterlassungen in der Sphäre des Diensteanbieters zu Grunde liegen. Von der den Diensteanbieter treffenden Pflicht, DIMOCO schad- und klaglos zu stellen, sind auch die Kosten des von den Mobilfunkbetreibern für die Behebung von Störungen getätigten Aufwandes sowie die auf Grund der Bearbeitung und Beantwortung von Anfragen Dritter anfallenden Kosten erfasst.

4.15 Hat das Verhalten des Diensteanbieters oder das diesem zuzurechnende Verhalten eines Kunden DIMOCO bereits Schäden in Höhe von mindestens EUR 5.000,-- verursacht oder besteht der begründete Verdacht, dass der Eintritt von Schadensereignissen in dieser Größenordnung bevorsteht, ist DIMOCO berechtigt, den Diensteanbieter im Interesse der Sicherung allfälliger weiterer Schadenersatzansprüche zum Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung aufzufordern.

4.16 DIMOCO ist berechtigt, die weitere Erbringung der Leistungen von einer Vorauszahlung oder Bankgarantie (im Ausmaß der Summe der letzten vier monatlichen Rechnungsbeträge) abhängig zu machen, wenn der Diensteanbieter mit der Zahlung fälliger Entgelte trotz Mahnung und Setzung einer Nachfrist in Verzug ist.

5. Entgelte und Zahlungsbedingungen

5.1 Soweit diese AGB, die AV, die ZLR und Individualvereinbarungen keine anderslautenden Vorkehrungen treffen, sind für die vom Diensteanbieter geschuldeten Entgelte die zur Zeit der Leistungserbringung gültigen Preislisten maßgeblich. Die darin angegebenen Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer ("USt"). DIMOCO ist berechtigt, die Entgelte, insbesondere zum Zweck der Anpassung an Preisänderungen der Netzbetreiber, zu ändern. DIMOCO wird dem Diensteanbieter den wesentlichen Inhalt jeder nicht ausschließlich begünstigenden Änderung mindestens ein Monat vor Inkrafttreten der Änderung schriftlich (zB durch Aufdruck auf einer periodisch erstellten Rechnung, per E-Mail, etc) mitteilen. Dabei wird DIMOCO dem Diensteanbieter auch mitteilen, dass er berechtigt ist, von Preisänderungen betroffene AV und Individualvereinbarungen mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisänderungen kostenlos zu kündigen.

5.2.1 SMS und MMS Large Account-Abrechnung, Call Center-Abrechnung und Initialkosten-Abrechnung:
DIMOCO wird dem Diensteanbieter jeweils am Beginn eines Kalendermonats eine Rechnung übermitteln, mit der die entstandenen Entgelte für das vergangene Monat verrechnet werden. DIMOCO stellt dem Diensteanbieter darin die nach den jeweils geltenden Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen geschuldeten monatlichen Entgelte ("Entgelte") in Rechnung.

5.2.2 Mehrwertdienste-Abrechnung:
DIMOCO teilt dem Diensteanbieter monatlich die Höhe der auf ihn nach den AV, den ZLR oder Individualvereinbarungen entfallenden Service Fee ("Service Fee") gemeinsam mit der Abrechnung mit. Für in Österreich eingerichtete Mehrwertdienste erfolgt die Abrechnung zum Ende des dem Leistungszeitraum folgenden Monats, für andere Länder zum Ende des auf den Leistungszeitraum zweitfolgenden Monats.
In dieser Abrechnung stellt DIMOCO dem Diensteanbieter die nach den jeweils geltenden Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen geschuldeten monatlichen Entgelte in Rechnung. Diese Entgelte und die Service Fee sind wie folgt gegeneinander aufzurechnen: Übersteigt die Service Fee die Entgelte, überweist DIMOCO den positiven Saldo für in Österreich generierte Entgelte bis zum 15. des dem Leistungszeitraum zweitfolgenden Monats und für in anderen Ländern generierte Entgelte bis zum 15. des dem Leistungszeitraum drittfolgenden Monats auf ein vom Diensteanbieter bei Abschluss der AV bekannt gegebenes Konto. Übersteigen die geschuldeten Entgelte die Service Fee, so gelten für die Begleichung der Verbindlichkeiten des Diensteanbieters die in den Pkten 5.6 und 5.7 festgelegten Grundsätze. DIMOCO ist erst zur Überweisung des positiven Saldos zwischen Service Fee und geschuldeten Entgelten verpflichtet, nachdem die auf die Service Fee entfallenden Zahlungen der Mobilfunkbetreiber bei DIMOCO eingelangt sind.

5.3 DIMOCO ist berechtigt, dem Diensteanbieter den in den AV, den ZLR oder Individualvereinbarungen bzw in den Entgeltbestimmungen näher bezeichneten Mindestumsatz zu den dort festgelegten Preisen auch dann in Rechnung zu stellen, wenn dieser nicht erreicht wird.

5.4 Falls die Mobilfunkbetreiber DIMOCO gesonderte Gebühren für die Verkehrsführung von SMS/MMS verrechnen, ist der Diensteanbieter verpflichtet, DIMOCO diese Kosten zu ersetzen. Der Diensteanbieter hält DIMOCO hinsichtlich sämtlicher Ansprüche Dritter auf Leistung solcher Gebühren schad- und klaglos.

5.5.1 Für die Abrechnung der Leistungen von DIMOCO (inklusive der Service Fee) sind die von DIMOCO erhobenen Daten (zB betreffend SMS/MMS-Volumen etc) maßgeblich. Falls der Diensteanbieter die Richtigkeit der von DIMOCO ermittelten Daten bestreitet, erkennen die Vertragsparteien die entsprechenden Daten des jeweiligen Mobilfunkbetreibers/Carrier als Grundlage für die Entgeltberechnung durch DIMOCO an. Bei Abweichungen zwischen den gesendeten/empfangenen SMS/MMS, eingehenden/ausgehenden Voice/Video Calls oder über die PP vergebührten Diensten einerseits und den von den Mobilfunkbetreibern gegenüber den Kunden in der Mobilfunkrechnung verrechneten Diensten andererseits, sind die von den Mobilfunkbetreibern verzeichneten Transaktionsdaten maßgeblich.

5.5.2 Berechtigte Kundenbeschwerden mindern den Anspruch des Diensteanbieters auf Überweisung der Service Fee und berechtigen DIMOCO, deren Überweisung zu verweigern oder bereits an den Diensteanbieter überwiesene Entgelte zurückzufordern.

5.6 Alle dem Diensteanbieter in Rechnung gestellten Beträge sind binnen vierzehn Tagen nach Erhalt der Rechnung abzugs- und spesenfrei zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zeitpunkt der Gutschrift auf dem in der Rechnung angeführten Konto von DIMOCO maßgeblich.

5.7 Bei Zahlungsverzug wird DIMOCO dem Diensteanbieter Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz sowie alle zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung von Ansprüchen notwendigen Kosten, Spesen und Barauslagen in Rechnung stellen.

5.8 Einwendungen gegen die in Rechnung gestellten Beträge sind vom Diensteanbieter innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung der Rechnung schriftlich bei DIMOCO zu erheben. Mit Ablauf dieser Frist erkennt der Diensteanbieter, der keine Einwendungen gegen die in Rechnung gestellten Beträge erhoben hat, die Richtigkeit der Forderungen von DIMOCO dem Grunde und der Höhe nach an.

5.9 Erhebt der Diensteanbieter fristgerecht Einwendungen gegen eine Rechnung, hat der Diensteanbieter zum Fälligkeitszeitpunkt der Rechnung mindestens ein Pauschalentgelt zu entrichten, das aus dem Durchschnittsbetrag der letzten drei monatlichen Rechnungsbeträge gebildet wird. Sollte das Vertragsverhältnis zwischen den Vertragsparteien vor der Erhebung eines Einspruches durch den Diensteanbieter weniger als drei Monate gedauert haben, gebührt DIMOCO ein Pauschalentgelt in Höhe des letzten Rechnungsbetrages. Nach (außergerichtlicher oder gerichtlicher) Klärung des strittigen Rechnungsbetrags hat eine entsprechende zusätzliche Zahlung durch oder Rückzahlung an den Diensteanbieter zu erfolgen.

5.10  Für den Fall, dass die Prüfung des bestrittenen Betrages keinen Anlass zur Neuberechnung gibt, ist DIMOCO berechtigt, die in Pkt 5.7 näher bezeichneten Verzugszinsen ab dem in der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum in Rechnung zu stellen.

5.11  Unbeschadet von Pkt 5.2 ist das Recht des Diensteanbieters, seine Verbindlichkeiten durch Aufrechnung mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von Dimoco aufzuheben oder zu verringern, außer für den Fall der Zahlungsunfähigkeit von DIMOCO sowie gerichtlich festgestellter oder anerkannter Gegenforderungen ausgeschlossen. 

5.12  Zurückbehaltungs- und/oder Leistungsverweigerungsrechte des Diensteanbieters sind ausgeschlossen.

5.13  Bei Dimoco einlangende Zahlungen des Diensteanbieters tilgen vorrangig Zinseszinsen, Zinsen und Betreibungskosten iSd Pktes 5.7. Anschließend werden die offenen Hauptforderungen, beginnend mit der ältesten, getilgt.

5.14  Für Entgeltforderungen des Diensteanbieters gegenüber Kunden, die durch die Inanspruchnahme der vom Diensteanbieter erbrachten Informations- und Mehrwertdienste durch Kunden entstanden sind, haftet DIMOCO nicht. Der Diensteanbieter trägt das Inkasso- und Ausfallsrisiko solcher Forderungen unabhängig von den Gründen für die Nichteinbringlichkeit. Der Anspruch des Diensteanbieters auf die Service Fee (vgl Pkt 5.2) entsteht somit frühestens zu dem Zeitpunkt und in dem Ausmaß, in dem die Kunden die entsprechenden Forderungen des Diensteanbieters im Rahmen ihrer Mobilfunkrechnung bezahlt haben und die entsprechenden Beträge vom Mobilfunkbetreiber an DIMOCO weitergeleitet wurden. Jegliche Haftung von DIMOCO gegenüber dem Diensteanbieter für eine nicht erfolgende Verrechnung von Premium SMS/MMS, Voice/Video Calls oder über die PGs verrechneten Diensten durch den Mobilfunkbetreiber gegenüber dem Kunden und/oder für die Weitergabe der von den Kunden geleisteten Zahlungen durch die Mobilfunkbetreiber an DIMOCO ist ausgeschlossen. Regulierungsbehördliche und gerichtliche Anordnungen, die den Kunden von einer Leistungspflicht befreien, gehen ebenfalls zu Lasten des Diensteanbieters.

6. Vertragsdauer und Kündigung

6.1 Die AV werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und treten mit Unterfertigung durch die Vertragsparteien in Kraft, sofern keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen wurden. Die AV können sowohl von DIMOCO als auch vom Diensteanbieter ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer vierwöchigen Kündigungsfrist zum Quartalsende gekündigt werden. Kündigungen haben schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes zu erfolgen.

6.2 Die AV können von jeder Vertragspartei aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden. Solche wichtigen Gründe liegen insbesondere dann vor, wenn:

6.2.1 eine Vertragspartei ihre Zahlungen eingestellt hat, über das Vermögen einer Vertragspartei der Konkurs oder der Ausgleich eröffnet wurde oder ein Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wurde;

6.2.2 sich die finanzielle Lage einer Vertragspartei so sehr verschlechtert, dass ernste Zweifel an der Fortführung des Geschäftsbetriebes bestehen;

6.2.3 eine Vertragspartei ihre vertraglichen Verpflichtungen trotz erfolgter Mahnung unter Androhung der Vertragsauflösung und unter Setzung einer fünftägigen Nachfrist nicht erfüllt. Die fünftägige Frist für die Beseitigung des vertragsverletzenden Verhaltens beginnt mit Zugang einer per Brief, Fax oder E-Mail versandten schriftlichen Abmahnung zu laufen. Der begründete Verdacht der Begehung einer strafbaren Handlung iSd Pkte 4.3 oder 4.4 sowie eine Verletzung der Pkte 4.5, 4.7, 4.8 und 4.11 berechtigen DIMOCO zur sofortigen Vertragsauflösung ohne Nachfristsetzung.

6.2.4  der Diensteanbieter ihn treffende vertragliche oder gesetzliche Pflichten, die die Sicherung der Funktionsfähigkeit der von DIMOCO angebotenen Leistungen oder den Schutz Dritter bezwecken, verletzt;

6.2.5  der Diensteanbieter die ihn nach den ZLR oder anderen Anhängen zu den AV treffenden Verpflichtungen verletzt;

6.2.6  der Diensteanbieter Kunden durch die Verbreitung von Inhalten iSd Pktes4.3 belästigt, bedroht oder schädigt;

6.2.7 DIMOCO den Betrieb einstellt oder auf Grund regulierungsbehördlicher oder gerichtlicher Anordnungen die für die Bereitstellung der Leistungen erforderlichen Bewilligungen und Lizenzen verliert oder ein Ereignis iSd Pktes 3.6 länger als dreißig Tage andauert;

6.2.8 der Diensteanbieter dem wirtschaftlichen Ruf von DIMOCO schweren Schaden zufügt oder zuzufügen droht;

6.2.9  Verstöße des Diensteanbieters gegen die Vorgaben der zwischen DIMOCO und den Mobilfunkbetreibern geschlossenen Verträge zur Einstellung der Leistungen eines Mobilfunkbetreibers an DIMOCO oder einer Sperre iSd Pktes 6.5 führen;

6.2.10  DIMOCO die Fortsetzung der vertraglichen Beziehungen zum Diensteanbieter infolge des Eintrittes von Gründen, die nicht in die Sphäre von DIMOCO fallen, unmöglich oder unzumutbar wird (darunter fällt auch die Auflösung einer zwischen DIMOCO und einem oder mehreren Mobilfunkbetreiber/n geschlossenen Vereinbarung aus nicht von DIMOCO zu vertretenden Gründen);

6.2.11 sich der Diensteanbieter trotz Vorliegens der in den Pkten 4.14 bis 4.16 näher bezeichneten Voraussetzungen weigert, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, eine Vorauszahlung zu leisten oder eine Bankgarantie zu stellen;

6.2.12 wenn Konkurrenzunternehmen von DIMOCO am Unternehmen des Diensteanbieters eine Beteiligung erwerben, nach der ihnen die Mehrheit der Stimmrechte der Gesellschafter, das Recht, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans zu bestellen oder abzuberufen, oder das Recht, einen beherrschenden Einfluss auf das Unternehmen des Diensteanbieters auszuüben, zusteht. "Konkurrenzunternehmen" iS dieser AGB sind alle natürlichen oder juristischen Personen, die in Österreich oder im Ausland in den Bereichen SMS/MMS-Versand, Mobile Marketing und/oder Mobile Commerce, insbesondere auch im Bereich der Erbringung von Mehrwertdiensten, tätig sind. DIMOCO ist berechtigt, mit sofortiger Wirkung die Leistungen einzustellen und die AV aufzulösen, wenn Grund zur Annahme besteht, dass der Diensteanbieter gegen die Bestimmungen der AV, der ZLR, der Individualvereinbarung und/oder dieser AGB verstößt oder verstoßen wird oder der Diensteanbieter beim Abschluss einer der genannten Vereinbarungen unzutreffende oder unvollständige Angaben gemacht hat.

6.3 DIMOCO wird ihr außerordentliches Kündigungsrecht gemäß Pkt 6.2 innerhalb von höchstens vier Wochen ab Eintritt eines wichtigen Grundes iSd Pktes 6.2 ausüben.

6.4 Kündigt DIMOCO die AV aus wichtigem Grund iSd Pktes 6.2 innerhalb des ersten Quartals ab Inkrafttreten der AV, ist der Diensteanbieter verpflichtet, DIMOCO die bis zum Ablauf des ersten Quartals nach Inkrafttreten der AV gemäß den Entgeltbestimmungen anfallenden Grundgebühren und die für Mindestumsätze anfallenden Leistungsentgelte zu bezahlen.

6.5  Der Eintritt eines wichtigen Grundes iS des Pktes 6.2 berechtigt DIMOCO, den Zugang des Diensteanbieters zum SMSC, zur VP und zur PP von DIMOCO auch ohne dessen vorherige Verständigung unverzüglich zu sperren und die Übermittlung oder den Empfang der vom/an den Diensteanbieter übermittelten SMS/MMS sowie Voice/Video- und Payment-Requests zu verweigern. Darüber hinaus ist DIMOCO bei Vorliegen eines begründeten Verdachts iSd Pktes 7.1.2 und anderer Sachverhalte, die DIMOCO berechtigen, die AV aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufzulösen und/oder die Leistungen vorübergehend ganz oder teilweise einzustellen, von der Pflicht zur Überweisung der Service Fee an den Diensteanbieter befreit, sofern der Diensteanbieter nicht in der Lage ist, das Nichtvorliegen missbräuchlicher Nutzung oder eines wichtigen Grundes zu beweisen. Eine nach den Umständen im Zeitpunkt ihrer Vornahme begründete Sperre löst keine Schadenersatzansprüche des Diensteanbieters gegen DIMOCO aus. Dies gilt auch in jenen Fällen, in denen DIMOCO auf Grund behördlicher Anordnungen oder der mit den Mobilfunkbetreibern geschlossenen Verträge verpflichtet ist, dem Diensteanbieter den Zugang zum SMSC, zur VP und zur PP zu sperren und die Übermittlung oder den Empfang der vom/an den Diensteanbieter übermittelten SMS/MMS sowie Voice/Video- und Payment-Requests zu verweigern. DIMOCO wird die Sperre aufheben, sobald die Gründe für ihre Verhängung weggefallen sind. Die mit der Verhängung (und allfälligen Aufhebung) der Sperre verbundenen Kosten trägt der Diensteanbieter.

6.6 DIMOCO weist darauf hin, dass eine Sperre durch den betroffenen Mobilfunkbetreiber jederzeit erfolgen kann, wenn der Diensteanbieter gegen die Bestimmungen eines zwischen DIMOCO und dem Mobilfunkbetreiber geschlossenen Vertrages verstößt oder der Mobilfunkbetreiber auf Grund behördlicher Anordnungen oder Verträgen mit ausländischen Netzbetreibern zur Sperre verpflichtet ist. In diesem Fall ist jegliche Haftung und Gewährleistung von DIMOCO ausgeschlossen.

6.7 Gesetzt den Fall, dass DIMOCO die AV aus vom Diensteanbieter zu vertretenden Gründen gemäß Pkt 6.2 der AGB mit sofortiger Wirkung auflöst und die Leistungen einstellt, hat der Diensteanbieter DIMOCO auch in Bezug auf Schadenersatzansprüche Dritter schad- und klaglos zu stellen, die auf die Notwendigkeit der Beschaffung von Ersatz-Content zurückzuführen sind.

7. Sofortige Einstellung der Leistungen

7.1 DIMOCO ist berechtigt, die Leistungen ohne vorherige ordentliche oder außerordentliche Kündigung der in Pkt 3.1 genannten Verträge und Vereinbarungen vorübergehend ganz oder teilweise einzustellen, insbesondere den Zugang des Diensteanbieters zum SMSC, zur VP und zur PP von DIMOCO auch ohne dessen vorherige Verständigung unverzüglich zu sperren, wenn

7.1.1 begründete Anhaltspunkte für den Eintritt eines wichtigen Grundes gemäß der Pkte 6.2.1 bis 6.2.12 vorliegen (vgl Pkt 6.5);

7.1.2 der Diensteanbieter die ihn gemäß Pkt 4. treffenden Pflichten verletzt und dadurch Leistungsausfälle oder -störungen verursacht;

7.1.3 der Diensteanbieter oder die Kunden die Leistungen oder Daten exzessiv, widmungsfremd oder -widrig nutzen, und zwar unabhängig davon, ob sich die exzessive, widmungsfremde oder -widrige Nutzung auf von DIMOCO bereitgestellte Applikationen und Systeme oder andere Internet-Systeme bezieht;

7.1.4 DIMOCO die Fortsetzung der vertraglichen Beziehungen zum Diensteanbieter aus Gründen, die nicht in die Sphäre von DIMOCO fallen, unmöglich oder unzumutbar ist.

7.2 DIMOCO wird die Erbringung ihrer Leistungen nach Wegfall der unter Pkt 7.1 genannten Umstände unverzüglich wieder aufnehmen. Jegliche Haftung von DIMOCO für eine Leistungseinstellung gemäß diesem Punkt ist ausgeschlossen.

8. Haftung

8.1 Die Haftung von DIMOCO richtet sich nach den Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches ("ABGB"), soweit in diesen AGB keine anderen Vorkehrungen getroffen werden. Die Haftung von DIMOCO für leichte Fahrlässigkeit bei Sachschäden sowie jegliche Haftung von DIMOCO für Vermögensschäden, entgangenen Gewinn und sonstige Folgeschäden ist ausgeschlossen.

8.2 Unbeschadet von Pkt 8.1 ist die Haftung von DIMOCO für Sachschäden gegenüber dem einzelnen Geschädigten mit EUR 5.000,-- pro schädigendem Ereignis und maximal EUR 20.000,-- pro Jahr der Schadensverursachung sowie gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten mit EUR 100.000,-- pro schädigendem Ereignis und EUR 150.000,-- pro Jahr der Schadensverursachung beschränkt. Übersteigt der Gesamtschaden diese Höchstgrenze, so verringern sich die Schadenersatzansprüche der einzelnen Geschädigten anteilsmäßig.

8.3 DIMOCO haftet nicht für den Inhalt von mittels ihrer Leistungen übermittelten Daten oder für den Inhalt von Daten, die mittels ihrer Leistungen zugänglich werden, sofern diese Daten nicht von DIMOCO zur Verfügung gestellt wurden. Sollte DIMOCO von Dritten wegen der vom Diensteanbieter erbrachten Informations- oder Mehrwertdienste in Anspruch genommen werden, hält dieser DIMOCO zur Gänze schad- und klaglos, sofern die anspruchsbegründenden Inhalte nicht von DIMOCO geliefert wurden.

8.4 DIMOCO haftet nicht für Schäden, die auf Handlungen Dritter oder Einwirkungen durch vom Diensteanbieter angeschlossene Geräte zurückzuführen sind. Fälle höherer Gewalt iSd Pktes 3.6 lösen keine Schadenersatzpflichten der Vertragsparteien aus.

8.5 DIMOCO haftet weder für die Funktionstüchtigkeit der Mobilfunknetze noch für Schäden, die dem Diensteanbieter durch fehlende oder mangelhafte Leistungserbringung durch die Mobilfunkbetreiber entstehen, insbesondere nicht für Schäden, die durch die verspätete, mehrfache oder nicht erfolgte SMS/MMS-Zustellung durch die Mobilfunkbetreiber entstehen. Ebenso wenig haftet DIMOCO für dem Diensteanbieter durch Änderungen iSd Pkte 3.3 und 3.4 entstandene Aufwendungen und Schäden.

8.6 DIMOCO übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Diensteanbieter dadurch entstanden sind, dass diesem behördliche Bewilligungen, Genehmigungen und Konzessionen und/oder Einverständniserklärungen Dritter nicht erteilt oder entzogen wurden.

8.7 DIMOCO wird allenfalls vom Diensteanbieter zur Verfügung gestellte SMS/MMS-Inhalte vertraulich behandeln und gemeinsam mit den Mobilfunkbetreibern alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um zu verhindern, dass nicht berechtigte Dritte Zugang zu den Inhalten der über DIMOCO-Applikationen oder -Schnittstellen übermittelten Informationen erhalten. Für Schäden, die dem Diensteanbieter oder Kunden durch rechtswidrige Zugriffe Dritter entstanden sind, die dem Stand der Technik entsprechende marktübliche Sicherheitsvorkehrungen überwunden haben, übernimmt DIMOCO keine Haftung.

8.8 Schadenersatzansprüche des Diensteanbieters können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem Eintritt des anspruchsbegründenden Ereignisses gerichtlich geltend gemacht werden.

8.9 Der Diensteanbieter trifft jeweils die Beweislast dafür, dass der eingetretene Schaden auf ein Verschulden von DIMOCO zurückzuführen ist.

8.10  Gesetzt den Fall, dass DIMOCO ihre vertraglichen Pflichten unter Zuhilfenahme Dritter erfüllt und der Diensteanbieter Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüche gegen solche Dritte geltend macht, wird DIMOCO ihre Ansprüche gegen solche Dritte an den Diensteanbieter abtreten. Der Diensteanbieter wird sich diesfalls vorrangig an solche Dritte halten.

9. Gewährleistung

9.1 DIMOCO erbringt die vertraglich geschuldeten Leistungen unter Aufbietung größtmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Soweit in den AV, den ZLR, in Individualvereinbarungen oder diesen AGB nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, ist jegliche Gewährleistung von DIMOCO – soweit gesetzlich möglich – ausgeschlossen. In jedem Fall sind Gewährleistungsansprüche auf Verbesserung und Nachtrag des Fehlenden beschränkt.

9.2 Insbesondere leistet DIMOCO keine Gewähr dafür, dass ihre Leistungen ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen zu jeder Zeit hergestellt werden können oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. DIMOCO leistet weiters keine Gewähr für die Funktionstüchtigkeit der Mobilfunknetze und für die Leistungserbringung durch die Mobilfunkbetreiber, insbesondere die Zustellung von SMS und MMS.

10. Geheimhaltung

10.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, von der anderen Vertragspartei im Rahmen der AV, der ZLR und von Individualvereinbarungen sowie der Anbahnung und Durchführung dieser Verträge und Vereinba-rungen empfangene vertrauliche Informationen geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben und auch ihren Gehilfen entsprechende Verpflichtungen aufzuerlegen. Darüber hinaus sagen die Vertrags-parteien zu, vertrauliche Informationen ausschließlich für die Erfüllung der genannten Verträge und Vereinbarungen zu verwenden. Die Vertragsparteien verpflichten sich, bis zur Beendigung der AV und von Individualvereinbarungen für die Öffentlichkeit bestimmte Mitteilungen (zB Presseaussendungen), die auf diese Verträge und Vereinbarungen Bezug nehmen, erst nach wechselseitiger Abstimmung des Inhaltes zu veröffentlichen.

10.2 Vertrauliche Informationen sind Informationen (zB Daten, Know-How) einer Vertragspartei, die nicht allgemein bekannt sind und an denen diese Vertragspartei ein erkennbares Geheimhaltungsinteresse hat. Hievon sind auch Informationen und Tatsachen umfasst, denen für sich alleine nicht der Charakter vertraulicher Informationen zukommt, die jedoch beim Hinzutreten weiterer Informationen zu vertrau-lichen Informationen werden können. Im Zweifel sind alle Tatsachen, Informationen und Daten als ver-traulich und geheim zu werten.

10.3 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, sofern Informationen öffentlich bekannt sind oder werden, der empfangenden Vertragspartei bei Erhalt schon bekannt sein durften, sowie der empfangenden Ver-tragspartei von Dritten ohne Auferlegung einer Geheimhaltungspflicht zugänglich gemacht wurden o-der werden. Die Vertragspartei, die sich auf einen dieser Ausnahmetatbestände beruft, ist dafür be-weispflichtig.

10.4 "Dritter" im Sinne dieses Punktes ist jede von den Vertragsparteien verschiedene Person mit Ausnah-me der Gehilfen der Vertragsparteien.

10.5 Unter "Gehilfen" sind nicht nur Personen zu verstehen, die in einem Dienstverhältnis zu einer der Ver-tragsparteien stehen, sondern auch natürliche oder juristische Personen, die auf Grund eines Werkver-trages oder einer sonstigen Vereinbarung für eine der Vertragsparteien tätig sind. Gesetzliche Vertre-ter und leitende Angestellte sind ebenfalls "Gehilfen" iS dieser Bestimmung.

10.6 Jede Weitergabe einer vertraulichen Information ist an die vorherige schriftliche Zustimmung der an-deren Vertragspartei gebunden. Eine Ausnahme von der Pflicht zur Einholung der Zustimmung der an-deren Vertragspartei besteht nur dann, wenn die Weitergabe vertraulicher Informationen von einem Gericht oder einer sonstigen Behörde angeordnet wird. Die Vertragsparteien werden einander von Auskunftsersuchen Dritter einschließlich behördlichen Auskunftsersuchen unverzüglich in Kenntnis set-zen und diesen unter größtmöglicher Wahrung der Geheimhaltungsinteressen der betroffenen Ver-tragspartei nachkommen.

10.7 Ungeachtet des Zustimmungserfordernisses gemäß Pkt 10.6 ist die Weitergabe von vertraulichen In-formationen an Dritte nur unter der Voraussetzung zulässig, dass diese sich im Voraus einer Geheim-haltungsvereinbarung unterworfen haben, die inhaltlich zumindest den Bestimmungen dieses Punktes entspricht.

10.8 Die Vertragsparteien verpflichten sich, ausschließlich jenen Gehilfen Zugang zu vertraulichen Informa-tionen der anderen Vertragspartei zu gewähren, die unmittelbar mit der Ausführung und Erfüllung der unter Pkt 10.1 genannten Verträge und Vereinbarungen betraut sind.

10.9 Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche Unterlagen, die vertrauliche Informationen der ande-ren Vertragspartei enthalten könnten, vor dem Zugriff von Dritten und Gehilfen, die nicht mit der Durchführung und Erfüllung der unter Pkt 10.1 genannten Verträge und Vereinbarungen betraut sind, zu schützen.

10.10 Die Vertragsparteien verpflichten sich, an die jeweils andere Vertragspartei nach Vertragsbeendigung sämtliche Unterlagen unverzüglich zurückzustellen, denen vertraulicher Charakter zukommen könnte. Sollte es erforderlich sein, Kopien von vertraulichen Unterlagen aufzubewahren, ist die betreffende Vertragspartei jedenfalls davon in Kenntnis zu setzen.

10.11 Wenn eine Vertragspartei von einer widerrechtlichen Benützung oder Weiterverbreitung vertraulicher Informationen Kenntnis erlangt, hat sie die betroffene Vertragspartei umgehend davon zu informieren und selbst alle erforderlichen Schritte einzuleiten, um einer solchen Benützung oder Weiterverbreitung entgegenzuwirken.

10.12 Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht auch nach Beendigung dieses Vertrages fort, bis die von diesem Vertrag betroffenen vertraulichen Informationen offenkundig geworden sind. Die Geheimhal-tungspflichten der Vertragsparteien gehen auf deren Erben und Rechtsnachfolger über.

10.13 Die Wirksamkeit dieser Geheimhaltungsbestimmungen ist räumlich nicht beschränkt.

10.14 Die Vertragsparteien verpflichten sich, der betroffenen Vertragspartei bei Verletzung der in den Pkten 10.1 bis 10.13 näher bezeichneten Geheimhaltungspflichten je Eingriffshandlung, bei Dauerhandlungen je Monat, an dessen Beginn die Eingriffshandlung fortdauert, nach Aufforderung binnen Monatsfrist ei-ne Vertragsstrafe in Höhe von EUR 30.000,-- zu entrichten. Die Geltendmachung darüber hinausge-hender Schadenersatzansprüche bleibt davon unberührt.11. Datenschutz


11.1 Daten der Vertragsparteien:

11.1.1 Auf der Grundlage des Datenschutzgesetzes ("DSG 2000") verpflichten sich die Vertragsparteien, per-sonenbezogene Daten nur im Rahmen der Leistungserbringung und zu den in diesen AGB, den AV, den ZLR und Individualvereinbarungen vereinbarten Zwecken zu ermitteln, zu verarbeiten und zu übermit-teln.

11.1.2 Der Diensteanbieter erteilt ausdrücklich seine Zustimmung, dass DIMOCO seine personenbezogenen Daten, wie Anschrift, Branche, Zahlungsmodalitäten, Vorname, Familienname, akademischer Grad, Geburtsdatum, Telefon- und Telefaxnummer und E-Mail-Adresse der Ansprechpartner verarbeitet.

11.1.3 Der Diensteanbieter erteilt ausdrücklich seine Zustimmung, dass DIMOCO hinsichtlich seiner Person Anfragen an die Warenkreditevidenz des Kreditschutzverbandes von 1870 oder andere Gläubiger-schutzeinrichtungen stellen darf. Darüber hinaus erteilt der Diensteanbieter seine ausdrückliche Zu-stimmung, dass DIMOCO für die Prüfung seiner Bonität und/oder das Inkasso der Rechnungsbeträge erforderliche personenbezogene Daten, insbesondere auch Daten zum vereinbarten Kreditrahmen und offenen Saldo sowie (bei Zahlungsverzug) Mahndaten des Diensteanbieters, an Rechtsanwälte und In-kassoinstitute übermitteln darf.

11.1.4 Der Diensteanbieter erklärt ausdrücklich seine Zustimmung, dass Verkehrsdaten zum Zwecke der Vermarktung von Telekommunikationsdienstleistungen von DIMOCO, insbesondere zur Weiterentwick-lung, Bedarfsanalyse und zur Verbesserung von Lösungsvorschlägen und Angeboten solcher Telekom-munikationsdienstleistungen, sowie zur Bereitstellung von zusätzlichen Diensten verwendet werden dürfen.

11.1.5 Der Diensteanbieter erklärt sich damit einverstanden, von DIMOCO produktbezogene Werbung und In-formationen in angemessenem Umfang zu erhalten. Der Diensteanbieter kann seine Zustimmungser-klärung jederzeit schriftlich, per Telefax oder E-Mail widerrufen.

11.1.6 Sollten die Vertragsparteien Zahlung mittels Kreditkarte vereinbaren, stimmt der Diensteanbieter der Übermittlung sämtlicher Abrechnungsdaten in der für die Abrechnung erforderlichen Form an das je-weilige Kreditkarteninstitut zu.

11.1.7 Soweit diese AGB, die AV, die ZLR und Individualvereinbarungen keine anderen Vorkehrungen treffen, verpflichten sich die Vertragsparteien, über kaufmännische, personelle und technische Angelegenhei-ten der jeweils anderen Vertragspartei Stillschweigen zu bewahren und diesbezüglich keine Daten an Dritte weiterzugeben.

11.1.8 Ein Widerruf der Zustimmung durch den Diensteanbieter ist jederzeit möglich und bewirkt die Unzuläs-sigkeit der weiteren Verwendung der Daten.

11.2 Daten der Kunden:

11.2.1 Einvernehmlich festgehalten wird, dass der Diensteanbieter datenschutzrechtlicher Auftraggeber und DIMOCO datenschutzrechtlicher Dienstleister iSd § 10 ff DSG 2000 hinsichtlich der personenbezogenen Daten der Kunden, insbesondere der verarbeiteten Stamm-, Inhalts- und Verkehrsdaten, ist. DIMOCO ist dabei auch berechtigt, personenbezogene Daten der Kunden im Rahmen dieses Dienstleistungsver-hältnisses für den Diensteanbieter zu ermitteln.

11.2.2 DIMOCO verpflichtet sich, Daten und Verarbeitungsergebnisse ausschließlich im Rahmen der Aufträge des Diensteanbieters zu verwenden und ausschließlich dem Diensteanbieter zurückzugeben oder nur nach dessen schriftlichem Auftrag zu übermitteln. Desgleichen bedarf eine Verwendung der überlasse-nen Daten für eigene Zwecke von DIMOCO eines solchen schriftlichen Auftrages. Beeinsprucht ein Kunde seine Mobilfunkrechnung oder bezahlt den Rechnungsbetrag nicht, ermächtigt der Dienstean-bieter DIMOCO hiermit, alle Stamm-, Inhalts- und Verkehrsdaten (insb Log-Files) dieses Kunden an den die Rechnung ausstellenden Mobilfunkbetreiber für Zwecke des Inkassos zu übermitteln.

11.2.3 DIMOCO erklärt rechtsverbindlich, dass er alle mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen vor Aufnahme der Tätigkeit zur Wahrung des Datengeheimnisses im Sinne des § 15 DSG 2000 verpflichtet hat. Insbesondere bleibt die Verschwiegenheitsverpflichtung der mit dem Datenverkehr beauftragten Personen auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit und Ausscheiden bei DIMOCO aufrecht. Die Verpflich-tung zur Verschwiegenheit ist auch für Daten von juristischen Personen und handelsrechtlichen Perso-nengesellschaften einzuhalten.

11.2.4 DIMOCO erklärt rechtsverbindlich, dass sie ausreichende Sicherheitsmaßnahmen im Sinne des § 14 DSG 2000 ergriffen hat, um zu verhindern, dass Daten ordnungswidrig verwendet oder Dritten unbefugt zugänglich werden.

11.2.5 DIMOCO kann ein anderes Unternehmen auch ohne Zustimmung des Dienstanbieters zur Durchfüh-rung von Verarbeitungen heranziehen. DIMOCO hat jedoch den Diensteanbieter von der beabsichtigten Heranziehung eines Subverarbeiters so rechtzeitig zu verständigen, dass er dies allenfalls untersagen kann. Außerdem muss ein Vertrag zwischen DIMOCO und dem Subverarbeiter im Sinne des § 10 DSG 2000 geschlossen werden. In diesem Vertrag hat DIMOCO sicherzustellen, dass der Subverarbeiter dieselben Verpflichtungen eingeht, die DIMOCO auf Grund dieser AGB, der AV, der ZLR und von Indivi-dualvereinbarungen treffen.

11.2.6 DIMOCO trägt für die technischen und organisatorischen Voraussetzungen dergestalt Vorsorge, dass der Diensteanbieter die Bestimmungen der §§ 26 (Auskunftsrecht) und 27 (Recht auf Richtigstellung oder Löschung) DSG 2000 gegenüber den Kunden (datenschutzrechtlich den Betroffenen) innerhalb der gesetzlichen Fristen jederzeit erfüllen kann, und überlässt dem Diensteanbieter alle dafür notwen-digen Informationen.

11.2.7 DIMOCO ist nach Beendigung der Dienstleistung verpflichtet, alle Verarbeitungsergebnisse und Unter-lagen, die Daten enthalten, dem Diensteanbieter zu übergeben bzw in dessen entgeltlichem Auftrag für ihn weiter vor unbefugter Einsicht gesichert aufzubewahren oder auftragsgemäß zu vernichten, sofern diese Daten nicht zur Verrechnung oder Einbringlichmachung von Entgelten, zur Bearbeitung von Be-schwerden oder zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen benötigt werden.

11.2.8 Der Diensteanbieter verpflichtet sich, DIMOCO umgehend von Änderungen des DSG 2000 und ergän-zender Bestimmungen zu unterrichten. Der Diensteanbieter räumt DIMOCO eine angemessene Frist ein, sich auf geänderte Datenschutzbestimmungen einzustellen.

11.2.9 Dem Diensteanbieter wird hinsichtlich der Verarbeitung der von ihm überlassenen Daten das Recht zur Einsichtnahme und Kontrolle der Datenverarbeitungseinrichtungen eingeräumt. Dieses Einsichtsrecht ist auf die Geschäftszeiten begrenzt und muss unter möglichster Schonung des Geschäftsbetriebes von DIMOCO durchgeführt werden. DIMOCO verpflichtet sich, dem Diensteanbieter jene Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Kontrolle der Einhaltung der in dieser Vereinbarung genannten Verpflich-tungen notwendig sind.
 

11.2.10 Einvernehmlich festgelegt wird weiters, dass der Diensteanbieter zur Einhaltung aller datenschutz-rechtlichen Bestimmungen, insbesondere des TKG 2003 und des DSG 2000, verpflichtet ist. Dies be-trifft insbesondere das Erfordernis der Löschung von Stamm-, Verkehrs- und Inhaltsdaten und die Er-füllung von Auskunfts-, Richtigstellungs-, Widerspruchs- und Löschungsbegehren der Kunden. Falls er-forderlich, wird der Diensteanbieter die für Datenverarbeitungen (inklusive Speicherung von Inhaltsda-ten) erforderliche Zustimmung der Kunden einholen. DIMOCO wird diesbezügliche Handlungen nur auf Weisung des Diensteanbieters und unter seiner alleinigen Verantwortung durchführen.

11.2.11 Der Diensteanbieter hält DIMOCO in Bezug auf Schadenersatzansprüche Dritter (inklusive Kunden) o-der öffentlich-rechtliche Strafen auf Grund einer datenschutzrechtliche Bestimmungen verletzenden Verwendung von Daten schad- und klaglos.

11.3 Datensicherheit: DIMOCO ergreift alle technisch möglichen und wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit, insbesondere zum Schutz der bei ihr gespeicherten Daten vor nicht zugriffsberechtigten Dritten. Sollte es Dritten dennoch gelingen, sich auf rechtswidrige Weise Zu-gang zu den bei DIMOCO gespeicherten Daten zu verschaffen und/oder diese zu verwenden, so ist die Haftung von DIMOCO ausgeschlossen.


12. Dienstleistungen an vom Diensteanbeiter bereitgestellter Hard- und/oder Software

12.1 DIMOCO wird Dienstleistungen an vom Diensteanbieter bereitgestellter Hard- und/oder Software aus-schließlich auf der Grundlage mit dem jeweiligen Diensteanbieter getroffener einzelvertraglicher Rege-lungen erbringen.

12.2 DIMOCO erbringt Dienstleistungen an vom Diensteanbieter bereitgestellter Hard- und/oder Software, insbesondere deren Installation und Funktionserweiterung, nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten der vom Diensteanbieter bereitgestellten Komponenten. DIMOCO wird den Diensteanbieter verständigen, wenn sich die bereitgestellten Komponenten offenbar nicht oder nur teilweise zur Herstellung des beabsichtigten Ergebnisses eignen. Pkt 9.2 gilt sinngemäß.


13. Schutz des geistigen Eigentums

13.1 Die Urheber-, Verwertungs- und verwandten Schutzrechte sowie sonstigen Immaterialgüterrechte an von DIMOCO, von DIMOCO-Mitarbeitern und/oder von DIMOCO beauftragten Dritten geschaffenen Werken, Datenbankwerken und Datenbanken sowie sonstigen immaterialgüterrechtlichen Schutz genießenden Arbeitsergebnissen verbleiben bei DIMOCO und dürfen vom Diensteanbieter während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich in jenem Umfang genutzt werden, in dem die Befugnis dazu dem Vertragspartner von DIMOCO schriftlich eingeräumt wurde. Vorbehaltlich der Einräumung dieser Rechte ist der Vertragspartner insbesondere nicht berechtigt, die von DIMOCO, DIMOCO-Mitarbeitern und/oder von DIMOCO beauftragten Dritten geschaffenen Werke, Datenbankwerke und Datenbanken ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von DIMOCO zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. DIMOCO haftet Dritten nicht für unberechtigte Verwertungshandlungen des Vertragspartners.


14. Sonstige Bestimmungen

14.1 Die Vertragsparteien verzichten darauf, die AV und Individualvereinbarungen wegen Irrtums oder Verkürzung über die Hälfte anzufechten.

14.2 Änderungen und Ergänzungen der AV und von Individualvereinbarungen bedürfen der Schriftform oder der Annahme elektronisch übermittelter Änderungen und Ergänzungen innerhalb der in den AV und Individualvereinbarungen festgelegten Fristen. Darüber hinausgehende mündliche Vereinbarungen wurden von den Vertragsparteien nicht getroffen. Ein Abgehen vom Erfordernis der Schriftlichkeit bedarf ebenfalls der Schriftform.

14.3 Der Diensteanbieter ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch DIMOCO berechtigt, Rechte und Pflichten aus den AV und Individualvereinbarungen auf Dritte, die dazu ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung erteilt haben, zu überbinden. Dies gilt auch für die Einräumung von Nutzungsrechten an den von DIMOCO zugunsten des Diensteanbieters begründeten Rechten und erbrachten Leistungen.

14.4 DIMOCO ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus den AV, den ZLR und Individualvereinbarungen auf verbundene und Konzernunternehmen iSd § 244 Abs 2 UGB zu überbinden.

14.5 Die Anbindung der Infrastruktur des Diensteanbieters an die Infrastruktur von DIMOCO begründet keine Rechte der Vertragsparteien an der Infrastruktur der jeweils anderen Vertragspartei, sofern diese AGB, die AV, die ZLR oder Individualvereinbarungen keine anderen Vorkehrungen treffen.

14.6 Per Telefax oder E-Mail erfolgte Mitteilungen gelten als schriftlich, sofern diese AGB, die AV, die ZLR und Individualvereinbarungen keine anderen Vorkehrungen treffen. Fristen gelten als gewahrt, wenn fristgebundene Erklärungen beinhaltende Schriftstücke, Fax-Mitteilungen oder E-Mails innerhalb der gesetzten Frist beim Adressaten einlangen. In diesen AGB, den AV, den ZLR und Individualvereinbarungen vorgesehene Zustimmungserklärungen einer Vertragspartei sind vor der Vornahme der zustimmungspflichtigen Handlung schriftlich einzuholen und von der zustimmenden Vertragspartei firmenmäßig zu zeichnen.

14.7 Der Diensteanbieter wird im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und Gefahr tätig.

14.8 Diese AGB, die AV, die ZLR und Individualvereinbarungen bilden eine abschließende Regelung der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Darüber hinausgehende Vereinbarungen wurden von den Vertragsparteien nicht getroffen. Allenfalls vor oder bei Abschluss der AV getroffene Zusatzvereinbarungen verlieren mit Unterfertigung der AV durch den Diensteanbieter ihre Gültigkeit.

14.9 Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieses Vertrages lässt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle unwirksamer Bestimmungen unverzüglich solche zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen und der Zwecksetzung der Parteien am nächsten kommen.

14.10 Es besteht eine einheitliche europäische Notrufnummer 112.

14.11 Die Kosten einer allenfalls erforderlichen Vergebührung der AV und von Individualvereinbarungen trägt der Diensteanbieter.

14.12 Diese AGB, die AV, die ZLR und Individualvereinbarungen unterliegen österreichischem Recht und sind nach diesem Recht auszulegen. Die Vertragsparteien schließen die Anwendung der Bestimmungen des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts einvernehmlich aus.

14.13 Für Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien bzw deren Rechtsnachfolgern, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB, den AV, den ZLR und Individualvereinbarungen ergeben, einschließlich aller Fragen betreffend das Bestehen, die Gültigkeit oder die Beendigung dieser Verträge und Vereinbarungen, ist das in Wiener Neustadt sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.


Stand: 08/2008

 

Nutzungsbedingungen

 

Lucy Marx ist eine Marke der DIMOCO – Direct Mobile Communications GmbH.

Firmen-Identifikation gemäß § 5 E-Commerce-Gesetz und § 25 MediengesetzNutzung der Website


Diese Website steht im Eigentum der DIMOCO - Direct Mobile Communications GesmbH ("DIMOCO"). Diese Seite dient Ihnen, dem Nutzer, als Informationsplattform über unsere Dienstleistungen. Durch die Verwendung dieser Website akzeptieren Sie die hier dargelegten Nutzungsbedingungen. Sollten Sie diese nicht akzeptieren, dürfen Sie diese Website nicht verwenden.
Urheberrecht


Die Inhalte, Grafiken und Fotos, die auf dieser Website und deren Subseiten abrufbar sind, stehen unter Urheberrechtsschutz. Sämtliche Rechte an diesen urheberrechtlich geschützten Werken und Datenbanken liegen bei DIMOCO. Deren Nutzung, insbesondere die Speicherung in Datenbanken, Verarbeitung, Vervielfältigungen und jede Form von gewerblicher Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte ist als Ganzes sowie in Teilen ohne unsere Zustimmung untersagt. Ebensowenig ist es Ihnen gestattet, jedwede Art von Inhalten unserer Website per Skript oder auf andere Weise automatisiert abzufragen.
Mitteilungen, Kommentare und andere Nachrichten, die sie uns elektronisch zusenden, dürfen keinerlei Software-Viren oder Spam (Massen oder Kettenbriefe) enthalten. Sie räumen uns mit der Zusendung ein nicht exklusives, unentgeltliches und unwidderufliches Nutzungsrecht an ihren Nachrichten ein. Unter anderem dürfen wir diese auf unseren bestehenden und zukünftigen Websites, sowie jenen der mit uns gesellschaftsrechtlich verbundenen Unternehmen oder Rechtsnachfolgern zu Werbezwecken verwenden. Insbesondere dürfen wir den Inhalt Ihrer Nachrichten kürzen, übersetzen und auf der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen.
Hyperlinks
Auf dieser Website enthaltene Verweise und Verknüpfungen mit Websites anderer Unternehmer stellen lediglich ein Informationsservice von DIMOCO dar. DIMOCO hat nicht alle diese Websites überprüft und hat auch keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und Inhalte der verknüpften Seiten. Deshalb distanziert sich DIMOCO hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten/ verknüpften Seiten, sofern diese illegale Inhalte transportieren sollten. Der Zugriff auf eine solche Website über eine Verknüpfung auf dieser Website erfolgt auf Ihre alleinige Verantwortung.


Hyperlinks auf die Startseiten von Lucy Marx sind erlaubt. Die verlinkende Site darf keinen illegalen oder pornographischen Inhalt enthalten. Der Link sollte auf eine der DIMOCO Startseiten verweisen. Jede Einbindung einzelner Seiten unseres Angebotes in fremde Frames ist zu unterlassen.

 

Datenschutz

DIMOCO erhebt keinerlei persönliche Daten der Nutzer, soweit diese sich nicht bei unseren Websites registrieren. Für gewisse Leistungen von DIMOCO über diese Website ist eine vorherige Registrierung erforderlich. Mit der Registrierung stimmen Sie der Verarbeitung der von Ihnen eingegebenen Daten zu, soweit sie für die vertraglichen und/oder Marketing Zwecke durch die im Impressum genannten Gesellschaften erforderlich ist. DIMOCO versichert, dass die Daten, die in diesem Zusammenhang erhoben werden, nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, dies wäre zur Vertragserfüllung erforderlich.
Gewährleistungs- und Haftungsausschluss
Alle Informationen und Dienstleistungen, die außerhalb eines Vertragsverhältnisses von DIMOCO über diese Website geleistet werden, werden unter Ausschluss jeglicher Gewährung angeboten. DIMOCO schließt daher auch alle ausdrücklichen und stillschweigenden Gewährleistungszusagen aus.


Darüber hinaus wird auch jegliche Haftung für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Schäden, unabhängig von deren Ursachen, die aus der Benutzung oder Nichtverfügbarkeit der Daten und Informationen dieser Website erwachsen, ausgeschlossen.


Von diesen Nutzungsbedingungen werden unsere vertraglichen Dienstleistungen nicht berührt. Diese werden nur nach Kenntnisnahme und Annahme unserer AGB angeboten und geliefert.